{"id":5032,"date":"2025-12-03T12:31:56","date_gmt":"2025-12-03T11:31:56","guid":{"rendered":"https:\/\/seven.adventury.de\/?page_id=5032"},"modified":"2026-06-08T21:28:31","modified_gmt":"2026-06-08T19:28:31","slug":"avkb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/seven-av.de\/en\/avkb\/","title":{"rendered":"AVKB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5032\" class=\"elementor elementor-5032\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7895c40b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7895c40b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-adc7b58 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"adc7b58\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a610d78 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a610d78\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVKB) f\u00fcr\nFahrzeugverk\u00e4ufe \u2014 SEVEN 7 Verwaltungsgesellschaft\nmbH<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9c4ad59 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9c4ad59\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>I. General information<\/h3><ol><li>Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVKB) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche derzeitigen und k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge der Parteien im Zusammenhang mit unseren Fahrzeugverk\u00e4ufen. Die AVKB gelten nur, wenn der Vertragspartner <strong>Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen<\/strong> ist.<\/li><li>Any deviating, conflicting, or supplementary terms and conditions of our partners shall only become part of the contract if they are consistent with our terms and conditions of sale or if we have expressly accepted the terms and conditions of the contractual partner in writing. These terms and conditions of sale shall also apply if we carry out the delivery to the contractual partner without reservation, despite being aware of terms and conditions of the contractual partner that conflict with or deviate from these terms and conditions of sale.<\/li><li>The GTCS, in their respective versions, shall also apply as a framework agreement to future contracts for the sale and\/or delivery of vehicles with the same buyer, without us having to refer to them again in each individual case; in this case, we shall inform the buyer immediately of any changes to our GTCS.<\/li><li>Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall <strong>Vorrang vor diesen AVKB<\/strong>. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/li><li>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der <strong>Schriftform<\/strong>.<\/li><li>M\u00fcndliche oder fernm\u00fcndliche Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Best\u00e4tigung wirksam. S\u00e4mtliche \u00c4nderungen dieser AVKB bed\u00fcrfen der Schriftform; dies gilt auch f\u00fcr die Ab\u00e4nderung dieser Schriftformklausel.<\/li><li>References to the applicability of statutory provisions are for clarification purposes only. Even without such clarification, the statutory provisions shall therefore apply unless they are directly amended or expressly excluded in these GTCS.<\/li><\/ol><h3>II. Conclusion of contract<\/h3><ol><li>Unsere Angebote sind <strong>freibleibend und unverbindlich<\/strong> und beinhalten, soweit nicht individuell Abweichendes vereinbart, in Bezug auf Fahrzeugpapiere nicht die Lieferung eines Hersteller-Scheckheftes. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer technische Dokumentationen (z. B. Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2014 auch in elektronischer Form \u2014 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Zu Teilleistungen sind wir, soweit nicht individuell Abweichendes vereinbart und m\u00f6glich, berechtigt.<\/li><li>Die Bestellung des Fahrzeugs durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot <strong>innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang<\/strong> bei uns anzunehmen.<\/li><li>Die Annahme kann entweder schriftlich, in <strong>Textform (\u00a7 126b BGB)<\/strong> oder durch Auslieferung des Fahrzeugs an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/li><\/ol><h3>III. Delivery period and delay in delivery<\/h3><ol><li>Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, betr\u00e4gt die Lieferfrist <strong>ca. 4-6 Wochen<\/strong> ab Vertragsschluss.<\/li><\/ol><p>Vorhandene Fahrzeugpapiere, zu deren \u00dcbereignung wir nach \u00a7 952 Absatz 2 BGB analog verpflichtet sind, liefern wir, sofern wir nicht ein Recht zum Besitz nach AVKB Ziffer VII Absatz 7 geltend machen und soweit im \u00dcbrigen nicht individuell Abweichendes vereinbart, grunds\u00e4tzlich vom Fahrzeug getrennt und mit einem <strong>Zeitversatz von 1-2 Wochen<\/strong> nach Entfall oder freiwilliger Aufgabe unseres Besitzrechtes.<\/p><ol start=\"2\"><li>Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (<strong>Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung<\/strong>), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten.<\/li><\/ol><p>Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p><ol start=\"3\"><li>Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine <strong>schriftliche Mahnung durch den K\u00e4ufer<\/strong> erforderlich.<\/li><\/ol><h3>IV. Delivery, Transfer of Risk, Default of Acceptance<\/h3><ol><li>Die Lieferung erfolgt <strong>ab Standort des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<\/strong>, wo auch der Erf\u00fcllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird das Fahrzeug an einen anderen Bestimmungsort versandt (<strong>Versendungskauf<\/strong>). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen) selbst zu bestimmen.<\/li><li>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht <strong>sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe<\/strong> auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Fahrzeugs sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits <strong>mit Auslieferung des Fahrzeugs an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt<\/strong> \u00fcber.<\/li><li>Kommt der K\u00e4ufer in <strong>Annahmeverzug<\/strong>, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z. B. Stellplatzkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine <strong>pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 50,00 \u20ac pro Kalendertag<\/strong>, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2014 mangels einer Lieferfrist \u2014 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft des Fahrzeugs.<\/li><\/ol><p>Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p><h3>V. Prices and Payment Terms<\/h3><ol><li>Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere <strong>jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise<\/strong>, und zwar ab Standort des Fahrzeugs, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/li><li>Beim Versendungskauf tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Standort und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tats\u00e4chlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine <strong>Transportkostenpauschale (ausschlie\u00dflich Transportversicherung) in H\u00f6he von 600,00 \u20ac<\/strong> als vereinbart. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/li><li>Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, <strong>sofort rein netto mit Rechnungsstellung f\u00e4llig<\/strong>, es sei denn mit dieser wird ein Zahlungsziel als dann sp\u00e4teres F\u00e4lligkeitsdatum genannt.<\/li><\/ol><p>Die Zahlung hat im Wege der \u00dcberweisung von einem auf den Namen des K\u00e4ufers lautenden Bankkonto zu erfolgen, es sei denn eine andere Zahlungsart wird ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p><p>Bei Vertr\u00e4gen mit einem <strong>Lieferwert von mehr als 4.000,00 \u20ac<\/strong> sind wir berechtigt, sofort nach Vertragsschluss eine <strong>(Bar-)Anzahlung in H\u00f6he von 25 % des Kaufpreises<\/strong> zu verlangen.<\/p><p>Der Verk\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Bei Bargeldzahlungen muss der K\u00e4ufer den Bestimmungen des Geldw\u00e4schegesetzes gen\u00fcgen, um unsere Annahmepflicht zu begr\u00fcnden.<\/p><ol start=\"4\"><li>Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz (<strong>\u00a7 288 Absatz 2 BGB: neun Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz<\/strong>) zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den <strong>kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB)<\/strong> unber\u00fchrt.<\/li><li>Dem K\u00e4ufer stehen <strong>Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist<\/strong>. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers insbesondere gem\u00e4\u00df Ziffer VII Absatz 6 Satz 2 dieser AVKB unber\u00fchrt.<\/li><li>Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird (z. B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur <strong>Leistungsverweigerung<\/strong> und \u2014 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2014 zum <strong>R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong> berechtigt (<strong>\u00a7 321 BGB<\/strong>).<\/li><\/ol><h3>VI. Eigentumsvorbehalt und Versicherungspflicht<\/h3><ol><li><strong>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung<\/strong> aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das <strong>Eigentum an dem verkauften Fahrzeug<\/strong> vor.<\/li><li>Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Fahrzeug darf vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns <strong>unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen<\/strong>, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6renden Fahrzeuge erfolgen.<\/li><li>Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und das Fahrzeug auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich das Fahrzeug herauszuverlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten.<\/li><\/ol><p>Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir dieses Recht (Herausgabe\/R\u00fccktritt) nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist (<strong>\u00a7 323 BGB<\/strong>).<\/p><p>Zwischen dem K\u00e4ufer und uns gilt als vereinbart, dass, sofern eine Nachfristsetzung zur Nacherf\u00fcllung erfolgt, mit dieser stets auch unsere R\u00fccktrittserkl\u00e4rung vom Kaufvertrag und das unbezifferte Begehren von Aufwendungs- und Schadensersatz statt der Leistung nach <strong>\u00a7\u00a7 280 ff. BGB<\/strong> f\u00fcr den Fall der nicht fristgerechten und vollst\u00e4ndigen Leistungserf\u00fcllung auch bei nicht ausdr\u00fccklicher Erw\u00e4hnung verbunden ist, es sei denn, wir haben mit der Nachfristsetzung explizit lediglich einen Vorbehalt dieser Rechte erkl\u00e4rt.<\/p><p>Aufwendungs- und Schadensersatz k\u00f6nnen wir bei erkl\u00e4rtem R\u00fccktritt \u00fcber die <strong>Differenzmethode<\/strong> begehren, indem wir das Fahrzeug durch freih\u00e4ndigen Verkauf, in der Regel durch Einstellung des Fahrzeugs in eine Auktion (Resteb\u00f6rse) ohne Verkaufslimit, bestm\u00f6glich verwerten und den Unterschiedsbetrag zuz\u00fcglich unserer Aufwendungen verlangen.<\/p><p>Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird (z. B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2014 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2014 ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (<strong>\u00a7 321 BGB<\/strong>).<\/p><p>Wir sind zum R\u00fccktritt vom Kaufvertrag auch berechtigt, falls das Fahrzeug vor Gefahr\u00fcbergang auf den K\u00e4ufer untergeht oder besch\u00e4digt wird und wir hier\u00fcber den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich unterrichtet und dem K\u00e4ufer den gezahlten Kaufpreis erstattet haben. Weitergehende wechselseitige Anspr\u00fcche bestehen nach einem R\u00fccktritt aufgrund der S\u00e4tze 6 und 7 nicht.<\/p><ol start=\"4\"><li>Der K\u00e4ufer ist befugt, das unter Eigentumsvorbehalt stehende Fahrzeug <strong>im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern<\/strong>. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/li><li>Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf das durch Bearbeitung oder Verbindung unseres Fahrzeuges entstehende Erzeugnis zu dessen vollem Wert, wobei <strong>wir als Hersteller<\/strong> gelten. Bleibt bei einer Bearbeitung oder Verbindung mit Sachen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir <strong>Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte<\/strong> der verarbeiteten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Fahrzeug.<\/li><li>Die aus dem Weiterverkauf des Fahrzeugs entstehende Forderung gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer <strong>schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils<\/strong> gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung.<\/li><li>Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt.<\/li><\/ol><p>Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p><ol start=\"8\"><li>\u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderung um <strong>mehr als 10 %<\/strong>, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<ol start=\"9\"><li>Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei <strong>Pf\u00e4ndungen des Fahrzeugs<\/strong> oder bei <strong>Aus\u00fcbung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt<\/strong>, hat uns der K\u00e4ufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverz\u00fcglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Fahrzeugs aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/li><li>F\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der K\u00e4ufer eine <strong>Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung (h\u00f6chstens aber 1.000,00 \u20ac)<\/strong> abzuschlie\u00dfen mit der Ma\u00dfgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag uns zustehen.<\/li><\/ol><p>Auf Verlangen von uns hat der K\u00e4ufer den Abschluss dieser Versicherung nachzuweisen und die jeweilige Versicherungsgesellschaft zu veranlassen, zu unseren Gunsten einen Sicherungsschein auszustellen. Sollten diese Unterlagen <strong>innerhalb einer Frist von 2 Wochen<\/strong> nach Zugang der Aufforderung nicht an uns vorgelegt werden, k\u00f6nnen wir selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des K\u00e4ufers abschlie\u00dfen, die Pr\u00e4mienbetr\u00e4ge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.<\/p><p>Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind \u2014 soweit nicht anders vereinbart \u2014 in vollem Umfang f\u00fcr die <strong>Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes<\/strong> zu verwenden. Wird bei schweren Sch\u00e4den des Fahrzeugs mit unserer Zustimmung auf eine Instandsetzung verzichtet, so wird die an uns geleistete Versicherungsleistung von uns zur Tilgung des Kaufpreises und unserer Nebenforderungen verwendet.<\/p><ol start=\"11\"><li>W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der <strong>Zulassungsbescheinigung Teil II<\/strong> uns zu.<\/li><\/ol><h3>VII. M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers und Gew\u00e4hrleistungsausschluss<\/h3><ol><li>F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung des Fahrzeugs an einen Verbraucher (<strong>Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a, 445b BGB<\/strong>).<\/li><\/ol><p>Ist der K\u00e4ufer einer gebrauchten Sache eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf <strong>unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong>.<\/p><ol start=\"2\"><li>Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die <strong>\u00fcber die Beschaffenheit des Fahrzeugs getroffene Vereinbarung<\/strong>. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit des Fahrzeugs gelten alle wesentlichen Merkmalsbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.<\/li><li>Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (<strong>\u00a7 434 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB<\/strong>).<\/li><li>Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen <strong>Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB)<\/strong> nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen.<\/li><\/ol><p>Als unverz\u00fcglich gilt die Anzeige, wenn sie <strong>innerhalb von 3 Tagen<\/strong> erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Unabh\u00e4ngig von dieser Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht hat der K\u00e4ufer <strong>offensichtliche M\u00e4ngel (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen<\/strong>, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt.<\/p><p>Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.<\/p><ol start=\"5\"><li>Ist das gelieferte Fahrzeug mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung leisten durch:<\/li><\/ol><ul><li><strong>Beseitigung des Mangels<\/strong> (Nachbesserung) oder<\/li><li><strong>Lieferung eines in Typ, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Farbe gleichwertigen Fahrzeuges<\/strong>.<\/li><\/ul><p>Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"6\"><li>Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, <strong>einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten<\/strong>.<\/li><li>Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Fahrzeug zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben oder einem von uns mit einer Besichtigung beauftragten <strong>\u00f6ffentlich bestellten und beeideten Sachverst\u00e4ndigen<\/strong> zur Verf\u00fcgung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben.<\/li><li>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere <strong>Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten<\/strong>, tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des K\u00e4ufers als unberechtigt heraus, k\u00f6nnen wir die hieraus entstandenen Kosten vom K\u00e4ufer ersetzt verlangen.<\/li><li>Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag <strong>zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern<\/strong>. Bei einem <strong>unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht<\/strong>.<\/li><li>The buyer\u2019s claims for damages or reimbursement of wasted expenses exist only in accordance with Clause VIII and are otherwise excluded.<\/li><\/ol><h3>VIII. Other Liability<\/h3><ol><li>Unless otherwise provided in these General Terms and Conditions of Sale (including the following provisions), we shall be liable for any breach of contractual or non-contractual obligations in accordance with the applicable statutory provisions.<\/li><li>Auf Schadensersatz haften wir \u2014 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2014 bei <strong>Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit<\/strong>. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur:<\/li><\/ol><ul><li>f\u00fcr <strong>Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit<\/strong>;<\/li><li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer <strong>wesentlichen Vertragspflicht<\/strong> (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den <strong>Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens<\/strong><\/li><\/ul><ol start=\"3\"><li>Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit wir einen <strong>Mangel arglistig verschwiegen<\/strong> oder eine <strong>Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit<\/strong> des Fahrzeugs \u00fcbernommen haben. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem <strong>Produkthaftungsgesetz<\/strong>.<\/li><li>In the case of a breach of duty that does not constitute a defect, the buyer may only withdraw from or terminate the contract if we are responsible for the breach. Otherwise, the statutory requirements and legal consequences shall apply.<\/li><\/ol><h3>IX. Limitation \/ Statute of Limitations<\/h3><ol><li>Abweichend von <strong>\u00a7 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB<\/strong> betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln <strong>ein Jahr ab Ablieferung<\/strong>.<\/li><\/ol><p>Unber\u00fchrt bleiben gesetzliche Sonderregelungen f\u00fcr:<\/p><ul><li>dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (<strong> 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB<\/strong>),<\/li><li>Arglist des Verk\u00e4ufers (<strong> 438 Abs. 3 BGB<\/strong>) und<\/li><li>Anspr\u00fcche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (<strong>\u00a7 445a, 445b BGB<\/strong>).<\/li><\/ul><ol start=\"2\"><li>Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel des Fahrzeugs beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (<strong>\u00a7\u00a7 195, 199 BGB<\/strong>) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren.<\/li><\/ol><p>Die Verj\u00e4hrungsfristen des <strong>Produkthaftungsgesetzes<\/strong> bleiben in jedem Fall unber\u00fchrt. Ansonsten gelten f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df Ziffer VIII ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p><h3>X. Choice of Law and Jurisdiction<\/h3><ol><li>F\u00fcr diese AVKB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das <strong>Recht der Bundesrepublik Deutschland<\/strong> unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des <strong>UN-Kaufrechts<\/strong>. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem\u00e4\u00df Ziffer VI unterliegen dem Recht am jeweiligen Standort der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzul\u00e4ssig oder unwirksam ist.<\/li><li>Ist der K\u00e4ufer <strong>Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen<\/strong>, ist ausschlie\u00dflicher \u2014 auch internationaler \u2014 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten <strong>unser Gesch\u00e4ftssitz<\/strong>. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers oder am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung zu erheben.<\/li><\/ol><h3>XI. Datenschutz<\/h3><ol><li>Wir verarbeiten personenbezogene Daten des K\u00e4ufers und seiner Mitarbeiter ausschlie\u00dflich zur <strong>Anbahnung, Durchf\u00fchrung und Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses<\/strong> sowie zur Erf\u00fcllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage ist <strong>Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO<\/strong>.<\/li><li>Die ausf\u00fchrlichen Informationen zur Datenverarbeitung \u2014 insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Empf\u00e4ngern, Speicherdauer und Betroffenenrechten \u2014 sind unserer <strong>Datenschutzerkl\u00e4rung auf seven-av.de<\/strong> zu entnehmen.<\/li><li>Soweit der K\u00e4ufer uns personenbezogene Daten Dritter (z. B. weiterer Ansprechpartner, Fahrer, Mitarbeiter) \u00fcbermittelt, sichert er zu, dass er hierzu <strong>befugt<\/strong> ist und die betroffenen Personen \u00fcber die Datenweitergabe informiert hat.<\/li><\/ol><h3>XII. H\u00f6here Gewalt<\/h3><ol><li><strong>H\u00f6here Gewalt<\/strong> sowie sonstige unvorhersehbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche und unverschuldete Ereignisse \u2014 insbesondere Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophen, Brand, Explosion, beh\u00f6rdliche oder hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Embargos, Sanktionen, Cyberangriffe, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Lieferkettenst\u00f6rungen, die wir nicht zu vertreten haben \u2014 entbinden uns <strong>f\u00fcr die Dauer ihrer Auswirkungen und im Umfang ihrer Wirkung<\/strong> von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Gleiches gilt f\u00fcr entsprechende Ereignisse bei unseren Vorlieferanten.<\/li><li>Wir werden den K\u00e4ufer <strong>unverz\u00fcglich<\/strong> \u00fcber Eintritt und voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses unterrichten.<\/li><li>Dauert die Behinderung <strong>l\u00e4nger als drei Monate<\/strong>, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; weitergehende Anspr\u00fcche bestehen in diesen F\u00e4llen nicht.<\/li><\/ol><h3>XIII. Salvatorische Klausel<\/h3><p>The invalidity of individual provisions shall not affect the validity of the contract as a whole. The invalid provisions shall be replaced by a legally permissible regulation or measure that corresponds to or comes closest to the intended economic purpose.<\/p><\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVKB) f\u00fcr Fahrzeugverk\u00e4ufe \u2014 SEVEN 7 Verwaltungsgesellschaft mbH I. Allgemeines Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVKB) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche derzeitigen und k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge der Parteien im Zusammenhang mit unseren Fahrzeugverk\u00e4ufen. Die AVKB gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 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